Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

§ 1 Allgemeines
(1)    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Evangelischen Familienbildungsstätte Dorsten - Paul-Gerhardt-Haus- in Trägerschft des Verbandes Evangelischer Kirchengemeinden in Dorsten.
(2)    Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform (Telefax, E-Mail, Login-Homepage).

§ 2 Vertragsschluss
(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt kein Vertragsangebot dar. .
(2)    Der/die Anmelder*in ist an die Anmeldung 10 Tage gebunden (Vertragsangebot).   Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der Familienbildungsstätte zustande.
(3)    Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

§ 3 Vertragspartner*in und Teilnehmer*in
(1)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Familienbildungsstätte als Veranstalterin und der Anmelder*in (Vertragspartner*in) begründet.
(2)    Der/Die Anmelder*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist der Familienbildungsstätte namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Familienbildungsstätte. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(3)    Die Familienbildungsstätte darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 4 Kostenbeitrag
(1)    Der Kostenbeitrag ergibt sich aus der Kursausschreibung. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des Beitrages in entsprechender Höhe.

  • (2)    Der nachfolgend aufgeführten Personengruppen und ihre Familienmitglieder kann eine Ermäßigung der Kursgebühren erhalten:
  •     Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur;

    Sozialhilfeempfänger und ihre Familien, Arbeitslose und Kurzarbeiter und ihre Familien;
    Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern;
    Menschen mit Zuwanderungshintergrund und Aussiedler,
    Familien, in denen Menschen mit Behinderungen und Suchtkrankheiten leben;
    vom Strafvollzug betroffene Familien.
[Ergänzung weiterer Konkretisierung, wie dies umgesetzt wird z. B. Angabe bei der Anmeldung].
(3)    Die Kostenbeiträge sind mit der Anmeldung fällig.
(4)    Auf Antrag kann eine Ratenzahlung gewährt werden.

§ 5 Durchführung der Kurse
(1)    Die Mindestzahl der Teilnehmer*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe X Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt, ohne dass es eines Rücktritts oder einer Kündigung bedarf.  
(2)    Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmerinnen während des Kurses auf weniger als X Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden.  Hierüber entscheidet die Familienbildungsstätte. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 2.
(3)    Für Kurse, mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, kann die Familienbildungsstätte Sonderregelungen genehmigen.

§ 6 Organisatorische Ausgestaltung
(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
(2)    Die Familienbildungsstätte kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung in angemessen Rahmen ändern. Die örtliche Veränderung bewegt sich dabei im Umkreis von XX Kilometern. Bei Veränderung der Kurszeiten ist die Art der Veranstaltung sowie ihre Zielgruppe zu berücksichtigen.  In diesem Fall gilt § 7 Abs. 5.
(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Familienbildungsstätte nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 und 3.).
(4)    An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

§ 7 Rücktritt und Kündigung
(1)    Die Familienbildungsstätte kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Familienbildungsstätte nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In Fall der teilweisen Leistungserbringung wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für Teilnehmer*in ohne Wert ist. Wenn erst X Prozent der Teilleistungen erbracht werden, fällt kein Kostenbeitrag an.
(2)    Die Familienbildungsstätte wird die Vertragspartner*in und ggf. die Teilnehmer*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von X Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von X Werktagen erstatten.
(3)    Wird der geschuldete Kostenbeitrag nicht nach Ablauf der in § 4 Absatz 2 genannten Frist entrichtet, kann die Familienbildungsstätte vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Stornogebühr von 10,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(4)    Die Familienbildungsstätte und die Vertragspartner*in können jeweils den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für die Familienbildungsstätte liegt insbesondere vor:
•     Wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Haus- bzw. Benutzungsordnung vorliegt nach vorheriger Abmahnung
•    Gemeinschaftswidriges Verhalten wie Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geruchsbelästigung sowie querulatorisches Verhalten nach vorheriger Abmahnung
•    Ehrverletzungen z. B. Beleidigungen gegenüber der Kursleiter*in, Teilnehmer*innen oder Mitarbeiter*innen der Familienbildungsstätte
Vor einer Abmahnung kann auch ein Ausschluss der Teilnehmer*in als milderes Mittel erfolgen. Hinsichtlich des Vergütungsanspruches gilt Absatz 1 entsprechend.
Ein wichtiger Grund für die Teilnehmer*in liegt insbesondere vor:
•    Schwerer Erkrankung der Teilnehmer*in, die dazu führt, dass die Teilnehmer*in die weitere Teilnahme an dem Kurs nicht fortsetzen kann: dies ist durch die Teilnehmer*in nachzuweisen
•    Organisatorischen Änderungen nach § 6 Abs. 2 sind der Teilnehmer*in unzumutbar; dies ist durch die Teilnehmer*in zu begründen und entsprechend nachzuweisen.
(5)    Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht, insoweit Kurse über mehrere Semester bzw. Kurseinheiten durchgeführt werden. Die Kündigung kann dabei grundsätzlich nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters bzw. bis zum terminlichen Ende der angesetzten Kurseinheiten erfolgen.  Die Höhe der Rückzahlung von bereits entrichteten Kursgebühren aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung bemisst sich nach Absatz 1.
(6)    Es wird ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen.

§ 8 Urheberschutz
(1)    Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Familienbildungsstätte nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(2)    Jede Teilnehmer*in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 9 Datenschutz
Die Familienbildungsstätte unterliegt den Regelungen des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschland (DSG-EKD) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erhebung von personenbezogenen Daten informiert die Familienbildungsstätte über ein gesondertes Informationsblatt, welches Teilnehmer*innen durch Aushang in der Familienbildungsstätte durch Aushändigung in der Familienbildungsstätte einsehen können und/oder unter folgender Internetadresse abrufen können: [Link] .

§ 10 Haftung
Die Haftung der Familienbildungsstätte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer*in sowie wenn die Familienbildungsstätte schuldhaft Rechte der Vertragspartner*in oder der Teilnehme*in verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).


§ 11 Schlussbestimmungen
(1)    Das Recht, gegen Ansprüche der Familienbildungsstätte aus demselben Rechtsverhältnis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der  Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Familienbildungsstätte anerkannt worden ist.
(2)    Ansprüche gegen die Familienbildungsstätte sind nicht abtretbar.
(3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt.
(4)    Diese AGB treten mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

Paul-Gerhardt-Haus 
Evangelische Familienbildungsstätte 

Glück-Auf-Str. 6 | 46284 Dorsten 
Tel. 02362-71161 
Fax 02362-76355 
E-Mail: info@pgh-dorsten.de 
Internet: www.pgh-dorsten.de

Öffnungszeiten

Montag 09.00 - 11.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr

        15.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch  12.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr

Freitag    09.00 - 11.00 Uhr